Nach dem II. Vatikanischen Konzil (1962-1965) fanden in vielen Ländern nationale Synoden statt, um die Ergebnisse des Konzils in allen Diözesen umzusetzen. In Österreich wurden beim sogenannten Synodalen Vorgang 1973-1974 folgende kirchliche Berufe genannt: „Gemeindeassistenten, Pastoralassistenten, Pastoralassistenten mit theologischer Hochschulbildung, Jugendleiter, Religionslehrer….". Damit wurde der Beruf und die Bezeichnung „Pastoralassistent“ österreichweit eingeführt.
Die Ergebnisse des österreichischen synodalen Vorganges 1973-1974 wurden bei der Eröffnung des Gesamtösterreichischen Katholikentages am 11. Oktober 1974 promulgiert. Durch die anschließenden Veröffentlichungen in den Diözesanen Amtsblättern wurden sie rechtswirksam.
Jahrzehnte davor waren in einigen Diözesen bereits Pfarrschwestern und Seelsorgehelferinnen – teilweise unter prekären Arbeitsbedingungen – als Pionierinnen im pastoralen Einsatz.
Die Geschichte und die Ausbildung der Pastoralassistent:innen:
Ein kurzer Überblick:
1971 Wiener Diözesansynode: in den Texten zu „Die kirchlichen Laienangestellten“ wird die Bezeichnung Pastoralassistent erstmals erwähnt.
1971/1972 werden erste Personen mit abgeschlossenem Theologiestudium als Pastoralassistenten in den Diözesen Wien und Graz angestellt.
1974 Im Rahmen des Synodalen Vorgangs Österreich (1974) wird der kirchliche Laienberuf der Pastoralassistent:innen österreichweit eingeführt.
Von Beginn an werden in allen Diözesen Pastoralassistent:innen in der Pfarrpastoral, in der kategorialen Pastoral zB. Studentenpastoral, Krankenhaus- und Pflegeheimpastoral, Kinder- und Jugendseelsorge, Gefängnispastoral oder in der Erwachsenenbildung eingesetzt.
Ein Beruf mit zwei Herkunftslinien:
- Seelsorgshelferinnen:
Die Anfänge liegen bei ersten Caritasmitarbeiterinnen in einzelnen Pfarren vor dem 1.Weltkrieg, Seelsorgehelferinnen ab 1927.
1945: Dr. Hildegard Holzer baut „Wiener Diözesanschule für Seelsorgehilfe und Caritas“ auf. 1948: Weiterentwicklung und Umbenennung in „Seminar für kirchliche Frauenberufe“, nun eine Einrichtung der ÖBK.
1968 Umbenennung in „Seminar für kirchliche Berufe", nun für Männer und Frauen offen.
In einzelnen Diözesen wurden erste Versuche mit berufsbegleitenden Ausbildungsgängen gemacht.
Ab 1975: Seelsorgshelferinnen beantragen die Umbenennung in Pastoralassistentinnen.
1993/94 wurde das Konzept einer "Berufsbegleitenden Ausbildung Österreich" in die Tat umgesetzt.
2010 wird das Seminar für kirchliche Berufe geschlossen. Die berufsbegleitende pastorale Ausbildung Österreich (BPAÖ) wird fortgesetzt.
- Pastoralassistent:innen mit abgeschlossenem Theologiestudium
Ab 1972 werden Personen mit abgeschlossenem Theologiestudium als Pastoralassistenten angestellt.
1979: Rahmenordnung der ÖBK für die Ausbildungs- und Anstellungsvoraussetzungen für sog. „Laientheolog:innen in Pastoral, Schule und diözesane Einrichtungen“
Ab 1983 werden in den Diözesen Zentren für Theologiestudierende etabliert, Referenten / Ausbildungsleiter für sogenannte Laientheolog:innen bestellt.
|
Pastoralassistent:in, Pastoralreferent:in, Pfarrkurator:in, Pfarrkoordinator:in, Pastoralvorstand, Pastoralleiter:in, Gemeindeleiter:in, Pfarrassistent:in, Seelsorgeraumleiter:in, Handlungsbevollmächtigte für Pastoral im Seelsorgeraum, Dekanatsassistent:in, Krankenhausseelsorger:in, Klinikseelsorger:in, Reha-Seelsorger:in, Pflegeheimseelsorger:in, Hospizseelsorger:in, Begräbnisleiter:in, Seelsorger:in für Menschen mit Beeinträchtigungen, Gefängnisseelsorger:in, Notfallseelsorger:in, Jugendseelsorger:in, Studierenden-Seelsorger:in, Polizeiseelsorger:in, Dekanatsjugendleiter:in, Leiter:in Junge Kirche, Bildungshausleiter:in, Referent:in in der Entwicklungszusammenarbeit, Ökumenebeauftragte, Referent:in für interreligiösen und interkulturellen Dialog, Kirchenbeitragsreferent:in, Referent:in für Strategische Ehrenamtsentwicklung, Referent:in für Pfarrgemeinderät:innen, Referent:in für Organisationsentwicklung und Gemeindeberatung, Leiter:in Qualitätsmanagement, Referent:in für Kirche-Arbeit-Wirtschaft, Referent:in für Gesellschaftspolitik und Ethik, Projektleiter:in ArMut-Teilen, Leiter:in Welthaus und Entwicklungszusammenarbeit, Leiter:in Partner- und Familienberatung, Frauenreferentin, Leiter Männerzentrum, Referent:in Spiritualität und Exerzitien, Bibelreferent:in, Liturgiereferent:in, Referent:in für Kirchenmusik, Leiter:in Telefonseelsorge, Notfallseelsorger:in, Referent:in für Schöpfungsverantwortung und Nachhaltigkeit, Referent:in für Weltanschauungsfragen, Leiter:in Missionarische Pastoral, Milieusensible Pastoral und Citypastoral, Referent:in Berufungspastoral, Referent:in für Theologiestudierende, Personalreferent:in, Pressereferent:in, Leiter:in Seelsorgeamt / Pastoralamt, Caritasdirektor:in, Caritasreferent:in, Altenheimseelsorger:in, Hochschulseelsorger:in, Betriebsseelsorger:in, Festivalseelsorger:in
|
Die Kirche von Österreich steht mitten in fundamentalen Veränderungs- und Neuorientierungsprozessen. Das betrifft auch alle pastoralen Berufe – gesendete wie geweihte. Nachdem noch vor zwei Jahrzehnten die Auswahl an Interessent:innen in einigen Bereichen größer war, wird heute auch in den gesendeten pastoralen Berufen händeringend oder besser gesagt händefaltend nach qualifizierten Bewerber:innen gesucht.
Zwei aktuelle Herausforderungen für die pastoralen Berufe
Einerseits - 60 Jahre nach dem II. Vatikanischen Konzil - in einigen pastoralen Arbeitsbereichen, vor allem im Bereich der gemeindebezogenen Einzelsakramente und in der Leitungsverantwortung endlich explizit jene Zuständigkeitskompetenzen zu erhalten, für die die durch ihre theologisch-pastoralen Ausbildungen und ihre umfangreichen pastoralen Praxisfelder kompetent sind: Predigt, Taufen, Krankensalbung, Eheassistenz, Übertragung von Leitungsaufgaben…
Es muss innerkirchlich wie auch in der Öffentlichkeit deutlicher ins Bewusstsein treten, dass nach dem Kirchenrecht alle gesendeten pastoralen Berufe Amtsträger:innen der Kirche sind und im Namen der Kirche sprechen und handeln.
Andererseits ist die Kirche als Ganzes „Sakrament, also Zeichen und Werkzeug für die Liebe Gottes in dieser Welt“. Da ist die Kirche – und damit auch alle pastoralen Berufe - heute missionarisch und innovativ herausgefordert, den Dialog zu intensivieren mit allen analogen und digitalen Lebenswelten und Arbeitswelten, im Angesicht aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen: Polarisierungen und Zukunft der Demokratie, Flucht, Klima, Friede, Künstliche Intelligenz, Religionen in säkularen Kontexten u.v.m.
Die größere Herausforderung ist vor allem letzteres: in säkularen Kontexten als Christ:innen Zeuge sein für Menschlichkeit, für Menschenwürde, für Dankbarkeit, für die Sehnsucht nach Gott und darin den lebendigen Christusglauben gemeinsam mit den Menschen neu zu buchstabieren.
Das bedeutet für die pastoralen Berufe: Wenn sich zahlreiche Tätigkeitsfelder der pastoralen Berufe (siehe Aufzählung oben) auch bereits diesen Fragen widmen, bedarf es vielerorts einer Neuorientierung der Berufsinhaber:innen und einer Neuformulierung der Stellenprofile durch die zuständigen Personalverantwortlichen im Blick auf diese Herausforderungen.
Der österreichweite Gesprächsprozess „Nomen est Omen“
Diese Fragen behandelt ein österreichweiter Gesprächsprozess der ÖKoBI.
Am Anfang stand eine von der Innsbrucker Pastoraltheologie initiierte Veranstaltung „Nomen est Omen – Zur Identität und zur Zukunft der Pastoralassistent:innen“ im Juli 2022.
Seit Sommer 2023 wurde daraus ein österreichweiter Gesprächsprozess mit multiprofessionell besetzten Arbeitsgruppen zu beiden obigen Themen. Nach einem gemeinsamen Treffen im Feber 2024 in Salzburg mit Bischöfen, Universitätstheolog:innen, Personalverantwortlichen, Ausbildungsverantwortlichen, Pastoralamtsleiter:innen und Vertreter:innen der Berufsgemeinschaften ringt der Prozess aktuell (Mai 2024) um die Klärung gemeinsamer Begriffe als Grundlage zur Entscheidungsfindung.
Zur Bezeichnung „Pastoralassistent“
Deutschlandweit bezeichnet der Begriff Pastoralreferent:in akademische Berufsinhaber und der Begriff Gemeindereferent:in jene ohne Hochschulstudium. Pastoralreferent:innen vor der zweiten Dienstprüfung heißen dort Pastoralassistent:innen.
In Österreich galt bis vor kurzem die Bezeichnung Pastoralassistent für alle Berufstätigen, sowohl für Akademische wie für Nichtakademische. Hierzulande herrscht zwar Einigkeit in der Unzufriedenheit mit dem Begriff Pastoralassistent:in, weil Assistent:in im üblichen Sprachgebrauch eine Hilfskraft bezeichnet, aber die österr. Diözesen gehen aktuell jeweils eigene Wege bei der Einführung neuer Bezeichnungen: so hat die Diözese Linz 2023 diözesanweit dafür den Begriff Seelsorger:in gewählt, die Diözese Graz die Bezeichnung Pastoralreferent:in aus Deutschland übernommen.
|
Aktuell werden jährlich in allen Diözesen Österreichs Berufseinsteiger:innen in die Pastoralen Berufe feierlich vom Diözesanbischof gesendet.
Die einmalige Sendung durch den Bischof unterscheidet sich von der Feier der Amtseinführung bei jedem Stellenwechsel mit der Überreichung des (Ernennungs)dekretes für die konkrete Dienststelle.
Die Sendung(sfeier) durch den Bischof ist die Befähigung der Person zum kirchlichen Amt „Pastoralassistent:in“ / Pastoralreferent:in“ (Graz) / „Seelsorger:in“ (Linz).
Der/die einzelne Amtsträger:in wird in den Kontext der Gesamtsendung der Kirche gestellt. Im kirchlichen beruflichen Zusammenhang handelt und spricht der/die Gesendete nun im Namen und im Auftrag der Kirche.
Das Seminar für kirchliche Berufe hatte von Beginn an am Ende der Ausbildung eine Sendungsfeier.
Ab 1985 finden Sendungsfeiern in den diözesanen Dienst durch den jeweiligen Diözesanbischof statt. Z.B. Erzdiözese Wien 1985 durch WB Krätzl
1991: Richtlinien der Liturgischen Kommission Österreich für Sendungsfeiern von Pastoralassistent:innen
Ab 1992: gemeinsame Sendungsfeiern für akademische und diplomierte Pastoralassistenten
Die Sendungsfeier bringt auch zum Ausdruck, dass pastorale Berufe geistliche Berufe sind – verwurzelt im Evangelium und Teil der Sendung der Kirche in der Welt von heute.
|